Bogenhauser Hof Fassade

AGB

Bogenhauser Hof

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BoHof GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preise:
Alle Preise verstehen sich brutto in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 30 Tagen zwischen Auftragsannahme und
Veranstaltungsbeginn, behält sich die BoHof GmbH das Recht vor, eine Preisänderung
vorzunehmen.

2. Vertragsabschluss:
Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend.

3. Teilnehmeranzahl:
Die finale Personenzahl muss bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bekannt
gegeben werden, ansonsten wird die im Angebot veranschlagte Zahl an Menüs
verrechnet.

4. Zahlung:
4.1. Die Bezahlung kann vor Ort in Bar, per Kredit- oder EC-Karte geleistet werden.
4.2. Für Gruppen ab 10 Personen kann eine Rechnung gestellt werden, diese hat ein
Zahlungsziel von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung.
4.3. Bei Vertragsabschluss werden 50 % der geschätzten Gesamtkosten fällig, der Rest
bei Erhalt der Abschlussrechnung.

5. Hausordnung:
5.1. Die Öffnungszeiten des Restaurants sind von Montag bis Samstag bis 23:30 Uhr,
nach 23:30 Uhr wird eine Nachtpauschale von 50 € je benötigten Mitarbeiter in
Rechnung gestellt. Die Anzahl der benötigten Mitarbeiter liegt allein im Ermessen der
BoHof GmbH.
5.2. Die musikalische Beschallung ist ausschließlich über die hauseigene Musikanlage
gestattet. Für jegliche Schäden und Strafen durch Nichteinhaltung der Dezibel-Grenzen
haftet der Kunde in vollem Umfang.
5.3. Der Aufenthalt im Außenbereich des Restaurants ist ab 22:00 Uhr nur unter den
erlaubten Dezibel-Grenzen erlaubt. Sollte diese Lautstärke nicht eingehalten werden,
muss der Außenbereich geräumt werden. Für jegliche Schäden und Strafen durch
Nichteinhaltung der Dezibel-Grenze haftet der Kunde in vollem Umfang.

7. Storno:
Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren
schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der BoHof GmbH getroffen
wurden, hat die BoHof GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:
Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 10 % der Angebotssumme in Rechnung
gestellt.
Bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Angebotssumme in Rechnung
gestellt.
Am Veranstaltungstag selbst werden 80 % der Angebotssumme in Rechnung gestellt.
Bei einer No-Show werden 100 % der Angebotssumme in Rechnung gestellt.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
8.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Streitigkeiten München. Mit der
Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BoHof GmbH
anerkannt. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen
zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform
8.2. Mit Erscheinen dieser AGB verlieren alle vorherigen Versionen ihre Gültigkeit.

Wir freuen uns auf Sie
im Bogenhauser Hof